Ausbildung
Anmeldung / Meldeschluss
Anmeldungen richten Sie bitte, soweit nicht anders angegeben, schriftlich an den:
Schleswig-Holsteinischen Turnverband e.V.
Lessingstraße 5
24610 Trappenkamp
E-Mail: Oliver.Neumann@SHTV.de
jeweils bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn. Meldebestätigungen werden nur per E-Mail verschickt, also bitte unbedingt eine E-Mail Adresse angeben!
Hier geht’s zur Lehrgangsanmeldung
In jedem Fall geben Sie bitte an:
- die Nummer des Lehrgangs
- das Thema des Lehrgangs
- das Datum des Lehrgangs
- Ihren Namen und Vornamen
- das Geburtsdatum
- den Kreisturnverband
- Ihre vollständige Anschrift
- Ihren Verein
eine Einzugsermächtigung für die Lehrgangskosten
Über die Zulassung entscheidet ausschließlich der SHTV. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der eingegangenen Meldungen berücksichtigt. Um Einhaltung des Meldeschlusses wird dringend gebeten. Eine Anmeldung wird nur bearbeitet, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Ohne Vereinsnachweis (Vereinsstempel) wird die Lehrgangsgebühr für Nichtvereinsmitglieder berechnet (doppelter Betrag). Die Teilnehmer erhalten unmittelbar und unaufgefordert ca. zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Einladung. Bei ungenügender Beteiligung werden Lehrgänge abgesagt. Die Unterkunft und Verpflegung erfolgt in der Landesturnschule. Fahrtkosten gehen zu Lasten des entsendenden Vereins oder des Teilnehmers.
Lehrgangsteilnahme für Nichtmitglieder
Nichtmitglieder des SHTV können an Lehrgangsmaßnahmen des SHTV unter folgenden Bedingungen teilnehmen: SHTV-Mitglieder haben grundsätzlich Vorrang, daran ändert auch die Folge der eingehenden Meldungen nichts.
Nichtmitglieder erhalten nur eine Teilnahmebestätigung und zahlen die doppelte Lehrgangsgebühr.
Grundsätzliches
1. Jeder Lizenz-Lehrgang wird nach den „Rahmenrichtlinien des Deutschen Sport-Bundes” und der Ausbildungsordnung des Deutschen Turner-Bundes durchgeführt. Er umfasst 120 Lerneinheiten auf der 1. Lizenzstufe, zusätzlich 60 Lerneinheiten für die 2. Lizenzstufe und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
2. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der dem SHTV angeschlossenen Vereine.
3. Das Lizenzierungsalter wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Die Lehrgangsteilnehmer müssen zum Ausbildungsbeginn das 16. Lebensjahr vollendet haben.
4. Kosten: Lehrgangsgebühr für die 1. Lizenzstufe in der Regel 330,00 Euro, bei Zusatzlizenzen (2. Ausbildungsstufe) 250,00 Euro. Fahrtkosten gehen zu Lasten des entsendenden Vereins oder des Teilnehmers.
5. Meldungen: bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich auf Anmeldekarte bzw. auf Vereinspapier und unterzeichnet von einem Vereinsvertreter an die Landesturnschule, Lessingstraße 5, 24610 Trappenkamp. Gleichzeitig ist eine Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren zu erteilen.
6. Voraussetzung zur Prüfungszulassung bei Ausbildungen zur 1. Lizenzstufe ist der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses, der nicht älter als zwei Jahre sein darf. Neuregelung für den Erste-Hilfe-Nachweis bei den Ausbildungen ab 1. April 2015! Die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe (BAGEH) hat im Januar neue Grundsätze zur Erste-Hilfe-Ausbildung in Deutschland veröffentlicht. Damit wurde offiziell bestätigt, dass es ab 1. April 2015 nur noch Erste-Hilfe-Kurse mit einem Umfang von 9 Lerneinheiten (LE) geben wird. Für die Lizenzausbildungen bedeutet dies: Ab dem 1. April 2015 werden Erste-Hilfe-Ausbildungen von 9 Lerneinheiten für die DOSB-Lizenzausbildungen anerkannt. Der in der DTB-Ausbildungsordnung festgeschriebene Nachweis eines 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurses wird dadurch neu geregelt. Vom Erste-Hilfe-Kurs entbunden sind bei entsprechenden Nachweisen z.B. Ärzte, Krankenschwestern, Rettungssanitäter.
7. Die Lehrgänge finden in der Landesturnschule Trappenkamp statt. Sie beginnen in der Regel samstags um 14.00 bzw. 14.30 Uhr.
Haftung
Der SHTV haftet nicht für Schäden (Unfall, Sachschaden, Diebstahl), die bei seinen Veranstal-
tungen entstehen.
Wichtig
Eine Lizenzverlängerung ist nur noch in der zweiten Jahreshälfte des Ablaufjahres möglich. Dies betrifft nicht abgelaufene Lizenzen.
Abmeldung/ Rücktritt
Der Rücktritt von einem Lehrgang ist jederzeit möglich. Die Abmeldung/Rücktrittserklärung bedarf aber der Schriftform. Bei Abmeldungen nach dem Meldeschluss und / oder bei Nichterscheinen wird die volle Lehrgangsgebühr zur Deckung der entstandenen Kosten einbehalten.
Ehrenkodex
Eine wichtige Ergänzung innerhalb der Ausbildungsordnung ist die Notwendigkeit eines unterzeichneten Ehrenkodexes bei Lizenzerteilungen und -verlängerungen. Der Ehrenkodex gibt es hier.