Impfprioritätsgruppe 3, Tätige in der Kinder-und Jugendhilfe

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Laut CoronavirusImpfverordnung habenu.a.folgende Personen mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung (Prioritätengruppe 3):

Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinderund Jugendhilfe und als Lehrkräfte tätig sind.

Davon erfasst sind auch Personen, welche in Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§ 1113 SGB VIII) im Sport tätig sind, da dies nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Leistungen der Jugendhilfe sind https://t1p.de/awbj

Eine Öffnung für die Prioritätengruppe 3 ist für Impfungen ab dem 10. Mai vorgesehen. Gebucht werden können diese Termine ab dem 06. Mai. Wir gehen davon aus, dass die o.g. Tätigkeit durch den für den Einsatz verantwortlichen Sportvereinals Träger der Kinderund Jugendhilfe auf diesem Formular https://t1p.de/xya7 bescheinigt und vertreten werden muss.