Neufassung Corona-Bekämpfungsverordnung + Erlass SozMi für Inzidenzen >100

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Zusammenfassung der aktuellen Verordnungslage
Die Landesregierung hat am 26. März 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – sie gilt vom 29. März bis 11. April. Die bisherigen Maßnahmen werden weitgehend fortgesetzt. Neben redaktionellen Klarstellungen und Anpassungen gibt es u.a. für den Sport nachfolgende Änderungen:

Beim zulässigen Kindersport ist nun eine Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen / Übungsleitern möglich.
Beim Sport unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters (§ 11 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3) ist diese oder dieser zur Erhebung der Kontaktdaten verpflichtet. Zudem ist in diesen Fällen ein Hygienekonzept erforderlich.

Zudem können die zuständigen Gesundheitsämter die Öffnung von Bädern für Gruppenschwimmkurse für Kinder (bis 14 Jahre) erlauben.

Die Auslegungen der Landesverordnung unterliegen derzeit einer ständigen Anpassung/ Änderung. Daher empfehlen wir euch, sich parallel auch auf der FAQ-Seite der Landesregierung zu informieren.
Verordnungen und Erlasse des Landes im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse

Veröffentlichung Erlass des SozMi für die Inzidenzen > 100
Entsprechend der aktualisierten Lagebewertung der Landesregierung werden künftig jeden Mittwoch die Lagebeurteilungen der Kreise und kreisfreien Städte ausgewertet und für die Folgewoche – bei besonderen Lagen umgehend – weitere Maßnahmen regional in den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein veranlasst (siehe Anlage).

Leider besteht hierbei die Wahrscheinlichkeit, dass der Sport dann regional in den entsprechenden Kreisen mit erneuten Einschränkungen (siehe Punkt 7) rechnen muss.

2021-03-26 MSGJFS 100 er Inzidenz