Kurz erklärt: Struktur & Organe

Die Organe des SHTV sind:

  • Landesturntag
  • Hauptausschuss
  • Präsidium

Die Aufgaben des Jugendbereiches werden von der TuJuSH wahrgenommen.

Landesturntag
Der Landesturntag ist das oberste Organ des SHTV. Er findet alle zwei Jahre statt, wobei das Präsidium einen außerordentlichen Landesturntag einberufen kann. Dem Landesturntag gehören stimmberechtigt an:

  • Mitglieder des Hauptausschusses
  • 90 Delegierte der KTV
  • Je 2 Delegierte der Fachbereichsausschüsse
  • 15 Delegierte der TuJuSH
  • Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder

Die Zahl der Delegierten aus den einzelnen KTV wird anteilmäßig zur jeweils letzten Bestandserhebung ermittelt. Jedes Mitglied und die Organe des SHTV sind berechtigt, Anträge zu stellen.

Der Landesturntag

  • legt die Richtlinien für die Arbeit des SHTV fest
  • nimmt die Berichte des Präsidiums sowie der Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer entgegen erörtert sie und beschließt über die Entlastung des Präsidiums
  • beschließt die Haushaltspläne für das jeweilige Jahr
  • entscheidet über Anträge
  • beschließt die Mitgliedbeiträge, Abgaben und Umlagen
  • beschließt und ändert die Satzung
  • entscheidet auf Antrag eines Organs über einen etwaigen Widerspruch der Jugendordnungzur Satzung
  • wählt die Mitglieder des Präsidiums mit Ausnahme der Vorsitzenden und des Vorsitzenden der TuJuSH
  • wählt die Mitglieder des Schiedsgerichts
  • ernennt Ehrenpräsidentinnen, Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder
  • bestellt zwei Rechnungsprüferinnen oder -prüfer
  • gibt sich eine Geschäftsordnung

Hauptausschuss
Der Hauptausschuss tritt in der Regel zweimal im Jahr zusammen. Den Hauptausschuss bilden

  • Präsidium
  • Vorsitzenden der KTV oder deren Vertreterinnen oder Vertreter
  • Vorsitzenden der Fachbereichsausschüsse und Mitglieder der Bereichsvorstände
  • zwei weitere Vertreterinnen oder Vertreter der TuJuSH
  • eine weitere Vertreterin oder ein weiterer Vertreter des Fachbereichsausschusses Freizeit- und Gesundheitssport

Der Hauptausschuss

  • trifft zwischen den Landesturntagen notwendige Grundsatzentscheidungen
  • beschließt die Haushaltspläne in den Jahren zwischen den Landesturntagen
  • genehmigt nach näherer Festlegung in der Finanz- und Wirtschaftsordnung Pläne, die zu künftigen finanziellen Bindungen führen
  • beschließt Ordnungen, mit Ausnahme der Ordnungen der TuJuSH sowie der Geschäftsordnung des Landesturntages
  • bestimmt Ort und Zeit des Landesturntages, des Landesturnfestes und der Landesgymnaestrada
  • nimmt erforderliche Ersatzwahlen vor
  • benennt die Delegierten zum Deutschen Turntag
  • schlägt die Mitglieder des Schiedsgerichtes vor
  • bestätigt, mit Ausnahme der Vorsitzenden und des Vorsitzenden der TuJuSH und der Vertreterinnen oder Vertreter der TuJuSH, die Mitglieder der Fachbereichsausschüsse und der Sonderausschüsse
  • wählt die Mitglieder der ständigen Ausschüsse
  • beschließt über die Aufnahme außerordentlicher Mitglieder und die von ihnen zu entrichtenden Beiträge

Präsidium
Das Präsidium tritt bei Bedarf, jedoch mindestens viermal jährlich zusammen. Das Präsidium bilden

  • die Präsidentin oder der Präsident
  • die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident Finanzen und Verwaltung
  • die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident Bildung und Sportartentwicklung
  • die Vorsitzende oder der Vorsitzende der TuJuSH

Die Landesgeschäftsführerin oder der Landesgeschäftsführer des SHTV nimmt mit beratender Stimme an den Präsidiumssitzungen teil.

Die Mitglieder des Präsidiums werden auf vier Jahre gewählt. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der TuJuSH werden nach den Bestimmungen der Jugendordnung gewählt.

Das Präsidium vertritt den SHTV im Sinne des § 26 BGB. Zwei der Präsidiumsmitglieder vertreten den SHTV gemeinsam.

Das Präsidium ist verpflichtet, sich im Rahmen dieser Satzung um die Verwirklichung und Durchführung der in der Satzung des DTB genannten Ziele und Aufgaben zu bemühen. Das Präsidium nimmt die Aufgaben wahr, die nicht dem Landesturntag oder dem Hauptausschuss vorbehalten sind. Es überwacht die Arbeit der Ausschüsse und entscheidet über ihre Vorschläge.

Das Präsidium kann zur Vorbereitung seiner Sitzungen und zur Sicherstellung flexibler Entscheidungswege aus seiner Mitte ein Geschäftsführendes Präsidium einsetzen und dieses mit klar umrissenen Kompetenzen versehen. In diesem Rahmen gelten Entscheidungen des Geschäftsführenden Präsidiums als solche des Präsidiums.