Ausbildung

Anmeldung / Meldeschluss
Anmeldungen richten Sie bitte, soweit nicht anders angegeben, schriftlich an den:

Schleswig-Holsteinischen Turnverband e.V.
Lessingstraße 5
24610 Trappenkamp

E-Mail: Oliver.Neumann@SHTV.de

jeweils bis zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn. Meldebestätigungen werden nur per E-Mail verschickt, also bitte unbedingt eine E-Mail Adresse angeben!

Hier geht’s zur Lehrgangsanmeldung

In jedem Fall geben Sie bitte an:

  • die Nummer des Lehrgangs
  • das Thema des Lehrgangs
  • das Datum des Lehrgangs
  • Ihren Namen und Vornamen
  • das Geburtsdatum
  • den Kreisturnverband
  • Ihre vollständige Anschrift
  • Ihren Verein

eine Einzugsermächtigung für die Lehrgangskosten

Über die Zulassung entscheidet ausschließlich der SHTV. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der eingegangenen Meldungen berücksichtigt. Um Einhaltung des Meldeschlusses wird dringend gebeten. Eine Anmeldung wird nur bearbeitet, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Ohne Vereinsnachweis (Vereinsstempel) wird die Lehrgangsgebühr für Nichtvereinsmitglieder berechnet (doppelter Betrag). Die Teilnehmer erhalten unmittelbar und unaufgefordert ca. zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn eine schriftliche Einladung. Bei ungenügender Beteiligung werden Lehrgänge abgesagt. Die Unterkunft und Verpflegung erfolgt in der Landesturnschule. Fahrtkosten gehen zu Lasten des entsendenden Vereins oder des Teilnehmers.

Lehrgangsteilnahme für Nichtmitglieder
Nichtmitglieder des SHTV können an Lehrgangsmaßnahmen des SHTV unter folgenden Bedingungen teilnehmen: SHTV-Mitglieder haben grundsätzlich Vorrang, daran ändert auch die Folge der eingehenden Meldungen nichts.
Nichtmitglieder erhalten nur eine Teilnahmebestätigung und zahlen die doppelte Lehrgangsgebühr.

Grundsätzliches
1. Jeder Lizenz-Lehrgang wird nach den „Rahmenrichtlinien des Deutschen Sport-Bundes” und der Ausbildungsordnung des Deutschen Turner-Bundes durchgeführt. Er umfasst 120 Lerneinheiten auf der 1. Lizenzstufe, zusätzlich 60 Lerneinheiten für die 2. Lizenzstufe und schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.

2. Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder der dem SHTV angeschlossenen Vereine.

3. Das Li­zenz­ie­rungsal­ter wur­de von 18 auf 16 Jah­re ge­senkt. Die Lehr­gangs­teil­neh­mer müs­sen zum Aus­bil­dungs­be­ginn das 16. Le­bens­jahr voll­en­det ha­ben.

4. Kosten: Lehrgangsgebühr für die 1. Lizenzstufe in der Regel 330,00 Euro, bei Zusatzlizenzen (2. Ausbildungsstufe) 250,00 Euro. Fahrtkosten gehen zu Lasten des entsendenden Vereins oder des Teilnehmers.

5. Meldungen: bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn schriftlich auf Anmeldekarte bzw. auf Vereinspapier und unterzeichnet von einem Vereinsvertreter an die Landesturnschule, Lessingstraße 5, 24610 Trappenkamp. Gleichzeitig ist eine Einzugsermächtigung zum Lastschriftverfahren zu erteilen.

6. Vo­raus­set­zung zur Prü­fungs­zu­las­sung bei Aus­bil­dun­gen zur 1. Li­zenz­stu­fe ist der Nach­weis ei­nes Ers­te-Hil­fe-Kur­ses, der nicht äl­ter als zwei Jah­re sein darf. Neu­re­ge­lung für den Ers­te-Hil­fe-Nach­weis bei den Aus­bil­dun­gen ab 1. Ap­ril 2015! Die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft Ers­te-Hil­fe (BA­GEH) hat im Ja­nu­ar neue Grund­sät­ze zur Ers­te-Hil­fe-Aus­bil­dung in Deutsch­land ver­öf­fent­licht. Da­mit wur­de of­fi­zi­ell be­stä­tigt, dass es ab 1. Ap­ril 2015 nur noch Ers­te-Hil­fe-Kur­se mit ei­nem Um­fang von 9 Lern­ein­hei­ten (LE) ge­ben wird. Für die Li­zenz­aus­bil­dun­gen be­deu­tet dies: Ab dem 1. Ap­ril 2015 wer­den Ers­te-Hil­fe-Aus­bil­dun­gen von 9 Lern­ein­hei­ten für die DOSB-Li­zenz­aus­bil­dun­gen an­er­kannt. Der in der DTB-Aus­bil­dungs­ord­nung fest­ge­schrie­be­ne Nach­weis ei­nes 16-stün­di­gen Ers­te-Hil­fe-Kur­ses wird da­durch neu ge­re­gelt. Vom Ers­te-Hil­fe-Kurs ent­bun­den sind bei ent­spre­chen­den Nach­wei­sen z.B. Ärz­te, Kran­ken­schwes­tern, Ret­tungs­sa­ni­tä­ter.

7. Die Lehrgänge finden in der Landesturnschule Trappenkamp statt. Sie beginnen in der Regel samstags um 14.00 bzw. 14.30 Uhr.

Haftung
Der SHTV haftet nicht für Schäden (Unfall, Sachschaden, Diebstahl), die bei seinen Veranstal-
tungen entstehen.

Wichtig
Eine Lizenzverlängerung ist nur noch in der zweiten Jahreshälfte des Ablaufjahres möglich. Dies betrifft nicht abgelaufene Lizenzen.

Abmeldung/ Rücktritt
Der Rücktritt von einem Lehrgang ist jederzeit möglich. Die Abmeldung/Rücktrittserklärung bedarf aber der Schriftform. Bei Abmeldungen nach dem Meldeschluss und / oder bei Nichterscheinen wird die volle Lehrgangsgebühr zur Deckung der entstandenen Kosten einbehalten.

Ehrenkodex
Eine wichtige Ergänzung innerhalb der Ausbildungsordnung ist die Notwendigkeit eines unterzeichneten Ehrenkodexes bei Lizenzerteilungen und -verlängerungen. Der Ehrenkodex gibt es hier.