Laut Coronavirus–Impfverordnung habenu.a.folgende Personen mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung (Prioritätengruppe 3):
Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder–und Jugendhilfe und als Lehrkräfte tätig sind.
Davon erfasst sind auch Personen, welche in Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (§§ 11–13 SGB VIII) im Sport tätig sind, da dies nach § 2 Abs. 2 SGB VIII Leistungen der Jugendhilfe sind https://t1p.de/awbj
Eine Öffnung für die Prioritätengruppe 3 ist für Impfungen ab dem 10. Mai vorgesehen. Gebucht werden können diese Termine ab dem 06. Mai. Wir gehen davon aus, dass die o.g. Tätigkeit durch den für den Einsatz verantwortlichen Sportvereinals Träger der Kinder–und Jugendhilfe auf diesem Formular https://t1p.de/xya7 bescheinigt und vertreten werden muss.