Landesregierung beschließt Öffnungen für den Sport!

Die aktuellen Regelungen und Regeln findest du hier:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

Aus unserer Sicht ist es erfreulich, dass sich endlich wieder etwas für den Sport tut und die Nutzung der Hallen nicht mehr gänzlich ausgeschlossen ist. Der Landessportverband bittet seine Vereine und Verbände, die entsprechenden Regelungen mit Vorsicht und Augenmaß umzusetzen. Für den Sport in Schleswig-Holstein gilt ab dem 8. März zunächst:

  1. Sportausübung ist allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person möglich
  2. Außerhalb geschlossener Räume kann in Gruppen mit bis zu 10 Personen kontaktfreier Sport betrieben werden
  3. Draußen können bis zu 20 Kinder (bis 14 Jahre) kontaktfrei unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters und mit Kontaktdatenerhebung in festen Gruppen Sport treiben
  4. In großen Räumen bzw. Hallen können auch mehr Personen Sport treiben (mindestens 80 Quadratmeter Fläche pro Person). 5. Innerhalb geschlossener Räume und beim Kindersport müssen Hygienekonzepte vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.

Hinsichtlich der weiteren möglichen Öffnungsschritte sind wir im engen Kontakt mit dem LSV und unserem Innenministerium.