Außerhalb geschlossener Räume ist kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen wieder möglich. Kinder unter 14 Jahren dürfen unter Anleitung eines Trainers oder einer Trainerin sogar wieder in Gruppen von bis zu 20 Personen draußen Sport treiben, dabei müssen die Kontaktdaten aller Teilnehmenden erfasst werden. In Innenräumen bleibt Sport weiterhin allein, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder einer anderen Person möglich. In großen Räumen oder Hallen können auch mehr Personen Sport treiben, sofern für jede Person eine Fläche von mindestens 80 Quadratmetern bereitsteht. Auch in Sportanlagen innerhalb geschlossener Räume und beim Kindersport müssen Hygienekonzepte vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.
Zur Zusammenfassung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2021/I/210306_VO_veroeffentlicht.html
Zur Gesamtfassung:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210306_Corona-Bekaempfungsverordnung.html