Landesregierung verlängert Corona-Bekämpfungsverordnung

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Gestern Abend wurde die neue Landesverordnung mit Gültigkeit bis zum 20.12.2020 veröffentlicht:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/201129_Landesverordnung_Corona.html

Für uns haben sich leider keine Änderungen zur vorherigen Landesverordnung ergeben. Somit bleibt der Amateursport bis zum 20.12.2020 weiterhin untersagt.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

Da sich die Infektionszahlen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt etwas günstiger entwickelt haben, werden in Schleswig-Holstein entsprechend der Öffnungsklausel für Länder mit niedrigeren Inzidenzen nicht alle Punkte des Beschlusses der Konferenz mit unserer Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder umgesetzt.

Konkret bedeutet das:

  • Bei den Kontaktbeschränkungen bleibt es in Schleswig-Holstein bei maximal zehn Personen aus maximal zwei Haushalten im öffentlichen Raum, sowie bei maximal zehn Personen im privaten Raum. Wichtig bleibt, Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.
  • Außenbereiche von Tierparks, Zoos, und Wildparks und ähnlichen Einrichtungen dürfen – unter Hygieneauflagen – wieder öffnen.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird räumlich ausgeweitet.

In den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Infektionszahlen im schleswig-holsteinischen Vergleich überdurchschnittlich hoch sind, werden regional verschärfte Maßnahmen in Kraft treten. Diese Maßnahmen werden zwischen der Landesregierung und den Kreis-/oder Stadtverwaltungen abgestimmt und dann jeweils vom Kreis/ der kreisfreien Stadt per Allgemeinverfügung verkündet. Regional verschärfte Maßnahmen sind bisher für den Kreis Pinneberg und die Landeshauptstadt Kiel in Vorbereitung/Umsetzung.

Die Änderungen der Corona Bekämpfungsverordnung treten zum 30. November 2020 in Kraft. Die Verordnung wird bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.

Quelle: Ausschnitt aus der Pressemitteilung des Landes Schleswig-Holstein, 29.11.2020