Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 werden erneut Mittel in Höhe von insgesamt 600 Mio. Euro zur Förderung von Investitionen in kommunale Einrichtungen bereitgestellt.
Gefördert werden investive Projekte mit besonderer, insbesondere überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik. Für eine Tranche von 400 Mio. Euro ist ein neuer Projektaufruf gestartet.