Anpassung der Corona-Landesverordnung – ab 15.09.2020

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Aus der aktuellen Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Zugleich verständigte sich das Kabinett darauf, ab dem kommenden Wochenende, 19. September, bei Sportveranstaltungen in Hallen und Stadien wieder mehr Publikum zuzulassen. „Wir wollen und werden wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen haben“, sagte Ministerpräsident Günther. Voraussetzung dafür seien entsprechende Hygienekonzepte. Ihm sei bewusst, dass auch der Sport und insbesondere der Profisport aufgrund der bisher notwendigen Einschränkungen unter einem großen Druck stehe: „Alle Beteiligten zeigen aber eine große Bereitschaft, verantwortungsvoll mit künftigen Lockerungen umzugehen.“ Die maximale Zuschauerauslastung könne dann wieder bis zu 25 Prozent der jeweiligen Stadion- und Hallenkapazität für den Profi- und Amateursport betragen. Damit werden auch Fußball-, Volleyball- und Handball-Turniere wieder vor Publikum möglich sein.


Das Kabinett hat am 1. September 2020 eine Anpassung der Corona-Verordnung beschlossen. Diese gilt ab Mittwoch, dem 2. September 2020 bis zum Sonntag, dem 4. Oktober 2020.

Ziel der verabschiedeten Beschlüsse in Schleswig-Holstein ist auch eine größere Einheitlichkeit insbesondere zwischen den norddeutschen Ländern herzustellen.

Die aktuelle Fassung der Landesverordnung ist hier einsehbar.

Im Bereich des Sports hat es eine Neuerung gegeben. Es besteht nun die Möglichkeit des Zuschauens für je eine Aufsichtsperson von Minderjährigen (§ 11 Abs. 1 Nr. 4).

Für weitere Details verweise ich auf die aktuelle Landesverordnung (s.o.) sowie auf die Corona-FAQ´s des Landes Schleswig-Holstein zum Thema Sport. Die Corona-FAQ´s erreicht ihr über den folgenden Link: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

Bei Fragen wendet euch gerne an das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein unter corona@lr.landsh.de.