Corona-Verordnung SH, Fassung bis 31.08.

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Als Konsequenz auf die zuletzt wieder gestiegenen Corona-Infektionszahlen verzichtet die Landesregierung zunächst auf weitere Lockerungen. Es wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen. Dies bedeutet auch, dass die bestehenden Einschränkungen insbesondere für den Trainingsbetrieb in Spielsportarten weiterhin Bestand haben. Jedoch sind hierzu bereits kurzfristig Gespräche mit dem organisierten Sport vereinbart worden.

Die Landesverordnung hat nunmehr eine Laufzeit bis zum 30. August 2020, die Gesamtverordnung des Landes Schleswig-Holstein (Lesefassung mit den ab 10.8.2020 geltenden Änderungen) und die aktuellen FAQ findest du unter folgendem Link:
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

Weiterhin legen wir dir die Empfehlungen des DTB und DOSB zum Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben ans Herz:
https://www.dtb.de/index.php?id=4187&no_cache=1