Land SH beschließt Corona-Hilfsprogramm: 12,5 Millionen für Schleswig-Holsteinische Sportvereine

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Die Landesregierung hat soeben die Konditionen ihres Hilfprogramms für Sportvereine in Schleswig-Holstein bekanntgegeben. Alle Informationen zum Programm können Sie der nachfolgenden Pressemitteilung der Landesregierung entnehmen.

Innenminister Grote: Wir leisten schnelle Hilfe für den Sport – Landesregierung stellt bis zu 12,5 Millionen Euro für die mehr als 2.500 Sportvereine bereit

KIEL. Mit einer Soforthilfe in Höhe von bis zu 12,5 Millionen Euro unterstützt die Landesregierung die durch wegbrechende Mitgliedsbeiträge und Kursgebühren oder beispielsweise abgesagte Jugendfreizeiten bei fortlaufenden Betriebskosten verursachten finanziellen Engpässe bei gemeinnützigen Sportvereinen und -verbänden. „Unsere Sportvereine mit ihren mehr als 770.000 Mitgliedern sind ein Eckpfeiler unserer Gesellschaft. Auch sie kommen durch die zur Eindämmung des Virus notwendigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens in schweres Fahrwasser. Deshalb ist diese Unterstützung notwendig und selbstverständlich“, erklärte Innenminister Hans-Joachim Grote in Kiel.

Es handele sich dabei ganz bewusst nicht um Kredite. Die Soforthilfe kann bei Nachweis der aus der Coronalage bedingten finanziellen Notlage beim für Sport zuständigen Innenministerium beantragt werden. „Sie muss später nicht zurückgezahlt werden“, stellte Grote klar.

Gemeinnützigen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportverband Schleswig-Holstein sind, werde ein Zuschuss in Höhe von 15 Euro pro Mitglied als Einmalzahlung gewährt, maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses.

Bei der Soforthilfe handelt sich nicht um Kredite. Antragstellende müssen nachweisen, dass die Einnahmenausfälle oder nicht gedeckten Kosten in Zusammenhang mit der Corona Pandemie entstanden sind. Die Anträge müssen beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein per E-mail oder postalisch eingereicht werden. Nähere Informationen enthält die Richtlinie Soforthilfe Sport:

Weitere Informationen – auch zum Antragsverfahren – findest du unter diesem Link: schleswig-holstein.de/coronavirus-sport

Quelle: LSV SH, schleswig-holstein.de